Präsidentin des BdS fordert, Gewerbetreibende von Bürokratieaufwand zu entlasten
Der Bund der Selbständigen befasst sich in seiner Pressemeldung vom 30.1.2023 mit der Bürokratie als Standortnachteil für Deutschland. Im internationalen Vergleich ist die Belastung der Wirtschaft durch Ordnungsvorschriften und Informationspflichten in Deutschland mit einem jährlichen Aufwand von 50 Milliarden Euro so hoch, dass dadurch eine wettbewerbsfähige Leistung nicht mehr möglich ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kleinunternehmen und Freiberufler unter der Bürokratielast besonders zu leiden haben. Den Behörden fehlen Augenmaß und Gestaltungsfreiheit dafür, dass Menschen, die selbst und ständig ihre volle Leistung erbringen müssen, um überhaupt einen Ertrag zu erwirtschaften, nicht die halbe Arbeitszeit mit dem Ausfüllen von Formularen und mit dem Bereitstellen von Auskünften geschunden werden dürfen. Auch ständig neue Investitionen in immer aberwitzigere Kontrolltechnik können sich kleine Unternehmen schlicht nicht leisten. Sie werden von der Staatsbürokratie absichtlich und bewusst in die Insolvenz getrieben.
Der Abbau der Bürokratie ist zwar ein erklärtes Ziel aller Regierungen der letzten 40 Jahre, tatsächlich ist die Bürokratielast aber von Jahr zu Jahr drückender geworden. Bei aktuell über 10.000 Auskunftspflichten braucht ein Unternehmen eine leistungsfähige Verwaltungsabteilung, um den Kontrollwahn der Behörden zu befriedigen. Erschwerend kommt hinzu, dass viele digitale Programme nicht einwandfrei funktionieren und schon gar nicht benutzerfreundlich gestaltet sind. Der BdS fordert daher einklagbare Regeln für den Bürokratieabbau (etwa dass eine zusätzliche Forderung nur dann gestellt werden darf, wenn dafür zwei bestehende außer Kraft gesetzt werden) und eine Kompensation der Bürokratie-Aufwendungen. Dafür werden Steuererleichterungen und ggf. direkte Zuschüsse gefordert.
Wer seinen eigenen Verstand einschaltet, wird diese ehrenwerten Bemühungen zwar begrüßen, sich davon aber wenig tatsächliche Erleichterung versprechen. Das permanente Wachstum der Staatsverwaltungen ist schon lang Thema der Wirtschaftwissenschaft – berühmt geworden ist Professor Cyril Northcote Parkinson mit dem „Parkinson’schen Gesetz“ – aber keine Wissenschaft und keine Regierung kann gegen den unaufhörlichen Zuwachs an Gängelung der arbeitenden Menschen etwas ausrichten. Es sieht so aus, als hätten die Staatsverwaltungen alle die böse Absicht, lebende Menschen so lange mit Vorschriften zu drangsalieren, bis sie es aufgeben, für ihr Überleben zu arbeiten.
Sicher ist dieser Anschein nicht zutreffend. Beamte und Verwaltungsangestellte sind weder böse noch begierig, den Kollaps des Leistungsangebots herbeizuführen. Sie sind nur unfähig, sich vorzustellen, dass sie selbst eine marktgängige Leistung erbringen müssten, um davon leben zu können. Solange sie mit garantierter oder faktischer Unkündbarkeit und kostenloser oder gut bezuschusster Altersversorgung ihrer Tätigkeit nachgehen, werden sie die Frage, auf wessen Ausplünderung ihr Wohlstand beruht, nie stellen müssen. Wenn eine ehemalige Rundfunkintendantin, die wegen erwiesener Fehlleistungen fristlos entlassen worden ist, 235.000 Euro jährliches Ruhegehalt einklagt, zeigt das, welche Vorstellungen von gerechter Entlohnung in Verwaltungsapparaten herrschen. (Herrschten sie nicht, würde so etwas nicht vorkommen).
Die generationenlange Unfähigkeit, Bürokratie wirksam abzubauen und ihre Kosten nicht den produktiv arbeitenden Menschen aufzubürden, schwächt den Staat wie ein bösartiges Geschwür. Darüber, welches Mittel diese Krankheit heilen könnte, sind sich weder Experten noch Betroffene einig. Selbständige hoffen, sich irgendwie durch den Aberwitz an unnötigen und belastenden Vorschriften zu mogeln und trotzdem noch Lohn für die geleistete Arbeit zahlen zu können. Für den Staat ist dieser Zustand diskreditierend. Trotzdem sind Selbständige in aller Regel verfassungstreue Mitbürger.