Die Stadtverwaltung erinnert aus gegebenem Anlass daran, dass in Tittmoning dauerhaft eine Allgemeinverfügung gilt, die das Silvesterfeuerwerk im Bereich von Burg und Altstadt einschränkt.
Im Bereich der historischen Altstadt Tittmoning und im gesamten Bereich der historischen Burg (Burghof, Zwinger) ist es demnach auch an Silvester und Neujahr untersagt, Feuerwerkskörper der Kategorie 2, also Kleinfeuerwerk wie Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc. abzubrennen und abzuschießen.
So sollen Sach- und Personenschäden in Altstadt und Burg vermieden werden. Die mittelalterliche Bausubstanz mit engen Altstadtgassen und Winkeln, geschlossener Bebauung sowie der speziellen Beschaffenheit der größtenteils denkmalgeschützten historischen Gebäude führt dazu, dass der leichtfertige Umgang mit solchen pyrotechnischen Gegenständen zu großen Gefahren und enormen Schäden führen kann. Eventuelle Brände drohen leicht auf benachbarte Häuser überzugreifen, in der historischen Burg könnten sich mögliche Brandherde in nicht bewohnten Gebäudeteilen zunächst unbemerkt ausbreiten.
Vom Verbot im Altstadtbereich ausgenommen ist das Abfeuern sogenannter Feuerwerks-„Batterien“ auf dem Stadtplatz. Doch auch dabei ist in jedem Fall ein Abstand zur bestehenden Bebauung von mindestens zehn Metern einzuhalten.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Website der Stadt unter „Amtliche Bekanntmachungen 2022“ hinterlegt.
Das Feuerwerksverbot gilt in den auf dem Lageplan rot gekennzeichneten Bereichen. Ausgenommen ist das Abfeuern von Batterien auf dem Stadtplatz, sofern der Mindestabstand von 10 m zur Bebauung eingehalten wird.
Stadt Tittmoning