Seit 2022 gelten gemäß der vom Stadtrat erlassenen Hundesteuersatzung folgende Steuersätze:
60 € für den ersten Hund
90 € für den zweiten Hund
150 € ab dem dritten Hund
600 € für jeden Kampfhund
Für Hunde in Weilern und Einöden gilt für den Ersthund ein um die Hälfte ermäßigter Steuersatz.
Fällig wird die Hundesteuer zum 01. April des Jahres.
Hundebesitzer sind zur Anmeldung ihrer Vierbeiner verpflichtet. Auf der Webseite der Stadt, www.tittmoning.de (unter Rathaus & Bürgerservice, Service-Portal-Formulare, Anträge online, Anmeldung zur Hundesteuer), kann man den Antrag ausfüllen und weiterleiten.
Weitere Informationen erteilen die Sachbearbeiterinnen Sandra Zeif und Martina Helmberger unter Tel. 08683/7007-32 (jeden Vormittag, außer Donnerstag).
Ab 1. Mai werden stichprobenweise Kontrollen durchgeführt.
Zur Hundesteuersatzung als PDF
Stadt Tittmoning