Unfallschwerpunkt entschärft – Überholverbot und Abbiegeregelung bei Kirchheim

Unfallschwerpunkt an der B20 bei Kirchheim entschärft

Die durchgezogene Linie auf der B20 auf Höhe Kirchheim ist bereits aufgebracht. Die Änderung der Beschilderung folgt noch: Künftig ist das Linksabbiegen in die B20 und von der B20 in die Mönchsbergstraße und in die Gemeindeverbindungsstraße nach Wies, Roibach und Waldering untersagt. Immer wiederkehrende schwere Verkehrsunfälle veranlassten die Unfallkommission zum Handeln.

Der Unfallschwerpunkt an der B20 bei Kirchheim auf Höhe der Einmündung Mönchsbergstraße bzw. Gemeindeverbindungsstraße nach Wies wird entschärft: Auf Anordnung der unteren Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Traunstein) gelten hier demnächst Überholverbot und Rechtsabbiegegebot.

Ein Überqueren der B20 und das Ab- bzw. Einbiegen nach links sind nicht mehr zulässig. Die darauf hinweisende neue Markierung und Beschilderung wurden am Donnerstag angebracht. Nach schweren Unfällen an dieser Stelle hatte die Unfallkommission aus Unterer Verkehrsbehörde, Staatlichem Bauamt und Polizei diese Maßnahme zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit beschlossen. Für Linksabbieger von der B20 auf Höhe Abtenham (von Laufen kommend) bzw. Wies/Hainach (von Tittmoning kommend) verringern bestehende Linksabbiegespuren das Unfallrisiko deutlich.