Zum 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Um die neuen Grundstückswerte festzustellen, die von diesem Zeitpunkt an zugrunde gelegt werden, sind alle Eigentümer aufgefordert, dem Finanzamt ein Formular mit Angaben zu ihren Grundstücken zum Stichtag 1. Januar 2022 zu übermitteln.
Aufgrund vermehrter Anfragen teilt die Stadtverwaltung mit, dass die dazu notwendigen Formulare allgemein erst ab dem 1. Juli 2022 bereitgestellt werden. Von diesem Termin an kann die Grundsteuererklärung bis spätestens 31. Oktober 2022 im Papierform oder bequem und einfach elektronisch abgegeben werden. Die elektronische Feststellungserklärung erfolgt über die Steuer-Onlineplattform ELSTER des Finanzamts unter www.elster.de.
Grundstückseigentümer, die dort noch kein Benutzerkonto angelegt haben, können sich bereits jetzt registrieren. Dieser Vorgang kann u.U. bis zu zwei Wochen dauern. Die elektronischen Formulare selbst sind nicht vor 1. Juli im Internet zu finden. Zudem ist einem Informationsschreiben des Finanzamtes zufolge auch die Abgabe in Papierform möglich. Auch die Papier-Vordrucke liegen erst ab 1. Juli im Finanzamt Traunstein und im Rathaus zur Abholung bereit. Von diesem Zeitpunkt an ist auch ein kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster über ELSTER möglich.
Ausführliche Informationen und Erklärvideos zur Grundsteuerreform stellt das zuständige Bayerische Landesamt für Steuern unter www.grundsteuer.bayern.de bereit. Fragen werden im Chatbot auf www.elster.de unter dem Punkt „Wie finde ich Hilfe?“ und von der Informations-Hotline unter 089/30 70 00 77 beantwortet. Ein Flyer „Grundsteuerreform in Bayern“ ist auf der Website der Stadt unter www.tittmoning.de verlinkt und liegt im Rathaus (Kasse) auf.