Damit der städtische Winterdienst reibungslos durchgeführt werden kann, soll auf das Abstellen von Fahrzeugen am Fahrbahnrand verzichtet werden. Sofern unvermeidbar, sollten die Fahrzeuge zumindest nur auf einer Fahrbahnseite geparkt werden.
Die Stadtverwaltung weist außerdem auf die Sicherungspflicht (Räum- und Streupflicht) im Bereich der Gehbahnen hin. Die Eigentümer und die Nutzer von innerhalb der Ortslage an öffentliche Straßen angrenzenden oder über öffentliche Straßen mittelbar erschlossenen Grundstücken (auch unbebauten) sind verpflichtet, die Gehbahnen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu halten.